Extremismus – Es ist Zeit für ein Verfahren gegen die AfD | Meinung
Süddeutsche Zeitung

Extremismus:Es ist Zeit für ein Verfahren gegen die AfD

Das Bundesverfassungsgericht sollte ein Verbot der Partei prüfen. Man kann ein mutmaßliches Komplott gegen die Demokratie nicht einfach seinen Lauf nehmen lassen.

Kommentar von Ronen Steinke

Es besteht ein Verdacht, es ist ein Verdacht auf ein Komplott gegen die Demokratie. Darum geht es, wenn vom "Extremismus" der AfD gesprochen wird, von einer mutmaßlichen "Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung". Man muss das einmal so schlicht übersetzen, weil die technisch-bürokratischen Begrifflichkeiten, die etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz verwendet, dies unter Umständen etwas verunklaren: Was im Raum steht, ist der Verdacht, dass sich hier eine demokratiezerstörende Kraft aufmacht, um - im 75. Jahr des Grundgesetzes - im täuschenden Gewand einer legalen Partei dieses System von innen auszuhebeln.

Es ist bislang nur ein Verdacht. Die AfD selbst bestreitet den Vorwurf. Sie klagt gegen ihre Etikettierung als rechtsextremen "Verdachtsfall" durch den Verfassungsschutz, und sie beteuert vor den Verwaltungsgerichten auch hoch und heilig, in Wahrheit nur ein bisschen schärfer rechts zu ticken als andere, was doch legitim sei. Der Verdacht gegen die AfD lautet: Das sei gelogen, in Wahrheit seien das durchtriebene Konspirateure, die bei der erstbesten Gelegenheit die Regeln demokratischer Fairness abwracken und sich in ihrer Position der Macht einbetonieren werden, à la Viktor Orbán. In Thüringen etwa ein Ministerpräsident Höcke also - aber auf Dauer.

Was das Grundgesetz sagt, in Artikel 21 Absatz 2

Die Beweislage ist schwierig. Heimliche Absichten sind nicht leicht zu belegen, die Probe aufs Exempel abzuwarten, ist keine Option. Aber nachdem zumindest ein Verdacht wahrlich mit Händen zu greifen ist, ist das eine Frage, die jetzt das Bundesverfassungsgericht klären sollte. Acht Richterinnen und Richter in Karlsruhe, unabhängig, keinen Weisungen unterworfen: Sie sind am besten in der Lage zu klären, inwieweit die Voraussetzungen des Artikels 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."

Das ist das richtige Forum, und dafür ist jetzt die Zeit gekommen: ein Parteiverbotsverfahren. Wäre hier von einem konventionellen Verbrechen die Rede, von einem Mordkomplott gegen eine einzelne Person zum Beispiel, dann wäre längst klar, was jetzt zu geschehen hat. Bei einem hinreichenden Tatverdacht (wenn also die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung überwiegt) ist die Staatsanwaltschaft schlicht verpflichtet, Anklage zu erheben, sodass unabhängige Richter entscheiden können. So schreibt es die Strafprozessordnung vor. Bei einem drohenden Verbrechen gegen die Demokratie ist das - rein rechtlich - zwar anders, da liegt es in der Hand der jeweiligen politischen Mehrheit, nämlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, dieses Verfahren ins Rollen zu bringen.

Aber ist das klug, diesen Spielraum auszunutzen, das heißt, einen Verdacht nicht aufklären zu lassen, und das heißt auch: ein mutmaßliches antidemokratisches Komplott seinen Lauf nehmen zu lassen? Es geht hier schließlich nicht um die Eigeninteressen der politischen Mehrheit, sondern gerade um den Schutz von Minderheiten. Sie wären die Ersten, die von Antidemokraten, die Staatsmacht erlangen, bedroht würden: die Behinderten, die Homosexuellen, die Muslime in Thüringen. Ihrem Schutz ist die Justiz verpflichtet, und dass die Justiz dabei überhaupt auf ein Startsignal der Parlamentsmehrheit warten muss, kann einen nachdenklich stimmen.

Man muss es sich leisten können, jetzt so taktierend auf die Frage eines AfD-Verbots zu blicken, wie das viele im Bundestag tun. Manche dort warnen, ein Parteiverbotsverfahren wäre wahrscheinlich nur zum Teil erfolgreich, dann sei das zu heikel. Wenn Karlsruhe, was juristisch ohne Zweifel möglich ist, nur jene Ost-Landesverbände verbieten würde, die am klarsten auf einem Kurs à la NPD unterwegs sind - würde das dann nicht von allen anderen Landesverbänden als Persilschein gedeutet werden?

Und wenn es zu keinem Verbot kommt? Na und

Nun: Wenn man sich so sehr beeindrucken lässt von dem, was AfDler sagen oder sagen würden, dann kann man es auch gleich lassen; vergleichbar einem Strafverfolger, der ein mutmaßliches Mordkomplott nur dann vor den Richter bringen würde, wenn er sich vorher ganz sicher ist, dass die Beschuldigten auch brav Einsicht zeigen. Und: Man kann so ein Verbotsverfahren auch von vornherein auf einzelne Landesverbände beschränken; das geht. Oder man kann es später, sobald sich eine neue Beweislage ergibt, wiederholen.

Nein, dies ist keine Frage für die politische Sphäre, sondern eine, die jetzt an die Justiz überwiesen werden sollte, wo sie auch von dem Hautgout befreit wäre, dass Politiker über ihre eigene parteipolitische Konkurrenz entscheiden. Dafür ist der Verdacht, um den es hier geht, viel zu ernst; es ist der Zeitpunkt, ihn akribisch aufzuklären. Mit selbstverständlich offenem Ausgang.

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