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AfD:Verbieten oder nicht?

Hohe AfD-Politiker diskutierten auf einer Geheimkonferenz offenbar gemeinsam mit Neonazis den Plan, Millionen Menschen aus Deutschland zu vertreiben. Vor den Landtagswahlen treibt SZ-Leser die Frage um, wie mit der Rechtspartei umgegangen werden sollte.

"Vertreibungspläne gegen Einwanderer" vom 11. Januar, Interview "'Wir schlafwandeln in ein Desaster'" vom 28. Dezember und Kolumne "Mobilmachung" vom 29. Dezember.

Erinnerungen an "Madagaskar-Plan"

Was müssen denn Mitglieder der AfD noch machen, dass ein Parteienverbot erlassen wird? Die menschenverachtenden Vertreibungspläne, die da eine Gruppe aus AfD-Mitgliedern und anderen Rechtsextremen ausgeheckt haben, sind der traurige Höhepunkt einer Entwicklung, die die freiheitlich-demokratische Ordnung nicht nur beeinträchtigt, sondern in Wahrheit zerstören will. Wofür haben also die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Artikel 21 festgeschrieben, wenn nicht genau für eine solche Situation? Die NPD ist heute zu klein und unbedeutend, um noch verboten werden zu müssen, die AfD aber inzwischen zu groß? Den möglichen Widerstand gegen ein AfD-Verbot auszuhalten, genau dafür ist aber unser Rechtsstaat da.

Im Übrigen hat der Künstler Heinz Rudolf Kunze im Jahr 1985 ein Lied mit dem Titel "Madagaskar" gedichtet: Er greift hier den sogenannten "Madagaskar-Plan" auf, den führende Nationalsozialisten im Jahr 1940 erdacht hatten, um die europäischen Juden nach Madagaskar zu deportieren. Zynisch schreibt er in der letzten Strophe: "Zum Beispiel Madagaskar, das wäre es doch gewesen, dann wäre die Geschichte nicht passiert, die könnten jetzt doch alle in Madagaskar sitzen, dann wäre überhaupt nichts eskaliert." In welcher Zeit leben wir, dass wir über solche Themen überhaupt nachdenken? Ich bin erschüttert.

Dr. Annegret Wittram, Bad Aibling

Fanatische Perfektion

Rechtsextreme in der AfD und Nazi-Anhänger wollen Einwanderer ausweisen - selbst solche mit deutscher Staatsangehörigkeit. Weil Fanatiker erwiesenermaßen zu Perfektion neigen, könnte das auch für uns persönlich Folgen haben, denn wir sind zwar seit Geburt Deutsche, jedoch Abkömmlinge von Einwanderern: Die eine Linie geht auf hugenottische und schottische Vorfahren zurück. Die andere Linie kommt von einem Einwanderer, der anno 1680 aus Frankreich kam. Den Nachweis, dass unsere Vorfahren seit der Herrschaft der Ottonen in Deutschland gelebt haben, können wir nicht erbringen. Der Glaube, dass nicht alle Deutschen "wahre" Deutsche seien, gehörte vor nicht langer Zeit zum deutschen Wertekanon. Das Ergebnis ist bekannt.

Rolf Mischung und Dr. Evelyn Mischung, Gießen

Risiko einer Niederlage eingehen

"Wir schlafwandeln in ein Desaster": Mit dieser Aussage über die bevorstehenden Wahlsiege der AfD hat der Innenminister von Thüringen nur allzu recht. Nicht recht hat er mit seiner Ablehnung eines Parteiverbotsverfahrens gegen diese eindeutig demokratiefeindliche Partei. Er meint, wir dürften das Risiko einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht eingehen. Doch was wiegt schwerer: das bloße Risiko einer Prozessniederlage oder die Gewissheit einer schweren Niederlage der Demokratie? Wer aus Angst auf den Gang nach Karlsruhe verzichtet, schlägt den Weg nach Weimar ein. Hitler kam bekanntlich durch Wahlen an die Macht.

Dr. Christian Sailer, Marktheidenfeld

Keine juristischen Feinheiten

Obwohl 2024 in drei ostdeutschen Ländern gewählt wird, sind die Zeichen, die für eine wehrhafte Abwehr rechtsextremer Kräfte sprechen könnten, nicht überzeugend zu erkennen. In Thüringen streiten sich die demokratischen Parteien darüber, ob es sinnvoll sei, die Landesverfassung in den entsprechenden Teilen so zu konkretisieren, dass die Wahl eines Kandidaten der AfD zum Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang ohne qualifizierte Mehrheit unmöglich wäre. Sie haben offenbar noch nicht erkannt, dass es nicht um juristische Feinheiten geht, sondern um die existenzielle Frage, wie verhindert werden kann, dass eine vom Landesverfassungsschutz bereits als rechtsextrem eingestufte Partei die Demokratie von innen aushöhlt.

Das Verbot der Partei wäre zwar sachgerecht und erstrebenswert. Für die Wahlen 2024 hätte ein solches Verfahren aber aus zeitlichen Gründen keine Erfolgsaussichten. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten, gegen rechtsextremistische Mandatsträger respektive Kandidaten vorzugehen. Es ist der Artikel 18 des Grundgesetzes, der dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit gibt, Personen Grundrechte abzusprechen. Wenn die demokratischen Parteien die Gefahren, die von der AfD ausgehen, ernst nähmen, wäre es höchste Zeit, dass sie ein solches Verfahren beantragen.

Hans Schächl, Isernhagen

Wir sollten Karlsruhe fragen

Ich vermute, wir würden uns 2025 vorwerfen, wenn wir jetzt kein AfD-Verbot versuchen (und die Wahlergebnisse 2024 womöglich dann das Ende dieser Option einläuten). Wir haben die Möglichkeit, die Demokratie zu verteidigen, und ich möchte genau von unseren obersten Richtern erfahren, ob die AfD deshalb verboten werden soll (oder nicht). Wenn unsere höchsten Richter begründen können, warum man die faschistoide AfD nicht verbieten soll, dann werde ich damit besser umgehen können, als wenn wir es nicht einmal fragen. Uns läuft die Zeit davon, wir sollten fragen!

Irene Latz, Berlin

Zu spät für Verbot

Heribert Prantl ruft zu einer Mobilmachung in der Gesellschaft zur Wahrung der demokratischen Ordnung auf. Kein Widerspruch in der Diagnose. In der vorgeschlagenen Therapie irrt Herr Prantl allerdings: einem Verbot der AfD.

Wie auch Herr Prantl schreibt, "verschwinden extremistische Einstellungen nicht mit einem Verbot". Ganz im Gegenteil: Ein Verbot würde dazu führen, dass diejenigen, die die AfD aus Protest wählen, sich nur bestätigt fühlen und darin einen Beweis dafür sehen, dass "die Regierenden" keinen Zugang mehr zu den "einfachen Leuten" haben. Es würde das Weltbild dieser Wähler weiter zementieren. Und die Hardcore-Nazis würde ein Verbot sowieso nicht interessieren. Für das Verbot einer Partei, die inzwischen etwa 30 Prozent der Wählerschaft repräsentiert, ist es zu spät. Es wäre eine höchst undemokratische Maßnahme. Die Ursache für den Erfolg der AfD liegt nicht nur in deren Programm. Es liegt vielmehr darin, dass es "der Politik" in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, die Vorteile der Demokratie so darzustellen, dass alle Wählerkreise davon überzeugt sind. Ich möchte gar nicht darüber nachdenken, dass das Verbot der Partei vom Bundesverfassungsgericht nicht akzeptiert würde.

Alexander Engel, Brüssel (Belgien)

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