Rechtsextremismus – Aktivisten wollen Höcke unwählbar machen | Politik
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Rechtsextremismus:Aktivisten wollen Höcke unwählbar machen

Etwa eine Million Menschen wollen das Bundesverfassungsgericht dazu bringen, die Grundrechte des AfD-Politikers einzuschränken. Ist das realistisch? Und was würde es bedeuten?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die NPD, die sich inzwischen "Die Heimat" nennt und beim Wählerzuspruch im Promillebereich rangiert, hatte ihre große Zeit in den Sechzigerjahren. 1969 schaffte sie es mit 4,3 Prozent beinahe in den Bundestag, und der Erfolg hatte auch mit publizistischer Rückendeckung zu tun. Der schwerreiche Verleger Gerhard Frey verbreitete mit seiner National-Zeitung geschichtsrevisionistische und antisemitische Thesen, bis hin zur Holocaustleugnung.

Angesichts dieses düsteren Aufstiegs besann sich der damalige Bundesinnenminister Ernst Benda auf ein Instrument der wehrhaften Demokratie. Beim Bundesverfassungsgericht stellte er gegen Frey den Antrag, das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, "insbesondere die Pressefreiheit", für verwirkt zu erklären.

Eine Verwirkung könnte schneller abgeschlossen werden als ein Parteiverbot

Dieser fast vergessene Artikel 18 des Grundgesetzes zur "Verwirkung von Grundrechten" hat es gerade zu neuer Popularität gebracht. Das Kampagnennetzwerk Campact hat inzwischen etwa eine Million Unterschriften für eine Petition gesammelt, um die Bundesregierung zu einem Verwirkungsantrag gegen Björn Höcke zu drängen, Vorsitzender der Thüringer AfD-Fraktion. "Dieser Mann ist ein wahrhaft gefährlicher Feind der freiheitlichen Demokratie", heißt es im Kampagnenaufruf: "Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke."

Es war eine ehemalige Verfassungsrichterin, die den Gedanken in die zunehmend verzweifelte Debatte über den Aufstieg der AfD eingespeist hatte. Gertrude Lübbe-Wolff, Professorin in Bielefeld, beschrieb den Artikel als die - verglichen mit dem Parteiverbot - schlankere Version der Demokratieverteidigung.

"Das Instrument der Grundrechtsverwirkung ermöglicht es, gezielt die Wirkungsmöglichkeiten derjenigen, und nur derjenigen, Akteure erheblich zu beschneiden, denen tatsächlich ein relevanter Missbrauch vorgeworfen werden kann", schrieb sie im Oktober im Verfassungsblog. Weiterer Vorteil: Für eine Verwirkung seien weniger umfangreiche Ermittlungen nötig, weshalb es schneller abgeschlossen werden könne als das aufwendige Parteiverbot.

Der Parlamentarische Rat wollte bei der Schaffung des Grundgesetzes eine verfassungsrechtliche Sicherung einbauen - gegen einen Missbrauch der Demokratie zu antidemokratischen Zwecken. Die NSDAP werde in den Reichstag gehen, um "die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahmzulegen", hatte der spätere NS-Propagandaminister Joseph Goebbels schon 1928 angekündigt. "Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre Sache. Wir kommen als Feinde!"

Die praktischen Folgen eines solchen Urteils sind nicht ganz klar

Eine Verwirkung soll solche Feinde rechtzeitig aus dem politischen Verkehr ziehen. Beantragen kann dies neben der Bundesregierung auch der Bundestag sowie eine Landesregierung, zum Beispiel jene in Thüringen.

Gerichtet ist der Antrag auf Entzug von Grundrechten wie Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Wie das praktisch aussehen würde, ist nicht ganz klar, noch nie hat das Bundesverfassungsgericht ein solches Urteil gefällt. Möglich und naheliegend wären zeitlich befristete Verwirkungen. Und, wichtig mit Blick auf Höcke: Das Gericht könnte dem Betroffenen damit die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennen.

In der Praxis haben solche Verfahren kaum eine Rolle gespielt. Bereits 1960 war ein Verwirkungsantrag gegen den Rechtsextremisten Otto Ernst Remer gescheitert und 1996 Anträge gegen zwei Neonazis. Auch Gerhard Frey entkam 1974 dem Verwirkungsverdikt.

Immerhin lässt sich aus dem knappen Beschluss herauslesen, dass das Gericht eine Verwirkung nur aussprechen wollte, wenn ein echtes Potenzial für eine Demokratieschädigung vorliegt. Indes fänden die von Frey propagierten Auffassungen keine wirkliche Resonanz mehr, die "als ernsthafte Gefahr für den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" in Betracht komme.

Wann liegt Missbrauch der Meinungsfreiheit zu demokratiefeindlichen Zwecken vor?

Die NPD war Anfang der 70er-Jahre wieder unter die Ein-Prozent-Marke gerutscht. Eine solche Gefahrenschwelle findet sich übrigens auch im Parteiverbotsurteil von 2017: Die NPD war damals nur deshalb nicht verboten worden, weil sie zu klein war.

Wie das Bundesverfassungsgericht heute mit einem Verwirkungsverfahren umgehen würde, ist schwer vorherzusehen. Weil nach dem Grundgesetz nun mal eine sehr großzügig interpretierte Meinungsfreiheit gilt, dürfte es nicht ganz leicht zu begründen sein, worin ihr Missbrauch zu demokratiefeindlichen Zwecken liegt.

Christoph Möllers, Professor an der Humboldt-Universität, zeigte sich kürzlich in einem SZ-Podcast beim Thema Verwirkung skeptisch. "Vermutlich kann man das überhaupt nur gegen Personen zur Anwendung bringen, die mit ihren Äußerungen gegen Strafrecht verstoßen haben."

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