AfD:Was bleibt, ist die Ungeheuerlichkeit
Florian Jäger, der Brucker Kreisvorsitzende der AfD, hat den Holocaust nicht verharmlost. Er ist kein Straftäter. Moralisch sind seine Aussagen dennoch zu verurteilen.
Kommentar von Thomas Radlmaier, Dachau
Florian Jäger hat einen juristischen Sieg errungen. Der Brucker AfD-Kreisvorsitzende ist kein Volksverhetzer. Er hat den Holocaust nicht verharmlost. So hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. Jäger habe in seinem Facebook-Video lediglich ausdrücken wollen, dass die "Politik" immer "Sündenböcke" suche, "und das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien". Für das Gericht sind solche geschichtsrevisionistischen Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Entscheidung ist zu akzeptieren, auch wenn sie einen ratlos zurücklassen mag.
Nicht juristisch, aber moralisch sind Jägers "Sündenbock"-Einlassungen dennoch zu verurteilen: Zwar hat er sich nicht strafbar gemacht, doch er besaß die Ungeheuerlichkeit, Parallelen zwischen der Vernichtung jüdischen Lebens während der Zeit des Nationalsozialismus und den Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie zu ziehen. Man kann die Corona-Politik kritisieren. Es entbehrt aber jeder Grundlage, dafür Bezüge zum Terror des Nationalsozialismus herzustellen. Mit seinem Verschwörungsgeschwafel stellt Jäger die Einzigartigkeit der Shoah als Menschheitsverbrechen infrage. Dies mag juristisch gesehen keine Leugnung des Holocaust sein. Ein unverfrorener Angriff auf die Erinnerung an das Leid der jüdischen Opfer ist es dennoch. Jüdinnen und Juden in Deutschland dürften Jägers Aussagen als blanker Hohn empfinden.
Diese Aussagen - egal ob strafbar oder nicht - sind extrem und extrem gefährlich
Jäger ist mit seinem verqueren Geschichtsverständnis in seiner Partei in bester Gesellschaft. Einer Partei, in der es hochrangige Mitglieder gibt, die sich mit Neonazis treffen, um Pläne zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland zu schmieden. Einer Partei von Extremisten wie Björn Höcke, der eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" herbeisehnt. Um diese Wende zu erreichen, gehen AfD-Politiker wie Jäger stets nach demselben Muster vor: Sie leugnen den Holocaust nicht explizit, weil dies strafbar wäre. Stattdessen robben sie sich an der Grenze des Sagbaren entlang, machen Anspielungen, ziehen Vergleiche - und verharmlosen damit indirekt die NS-Verbrechen. Nichts anderes hat Jäger getan.
Diese Aussagen - egal ob strafbar oder nicht - sind extrem und extrem gefährlich. Sie haben das "Potenzial, Gewalt zu provozieren", wie es der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, sagte. Die Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland bewegt sich nicht erst seit dem Terror-Angriff der Hamas auf Israel auf einem hohen Niveau. Florian Jäger ist nicht schuldig, er ist kein Straftäter. Doch mit seinen Aussagen bestärkt er unter Umständen potenzielle Straftäter in ihrem Handeln.